Die Novellierung des Heimgesetzes mündete in der Verabschiedung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes in Schleswig-Holstein (kurz SbStG), welches die Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechte der Menschen in den stationären Einrichtungen der Pflege erweiterte und weiterentwickelte.

Der Heimfürsprecher kann sich aus gewählten Vertretern aus der Einrichtung wie auch Vertretern außerhalb der Einrichtung zusammensetzen und vertritt die Interessen der BewohnerInnen gegenüber dem Träger und dem Leitungsteam.

Die Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung der Einrichtung und auf die Leistungs-, Vergütungs- und   Qualitätsvereinbarungen mit den  Kostenträgern.

Der Heimfürsprecher trifft sich alle 2 Monate in unserer Einrichtung und diskutiert mit unseren Leitungskräften und der Geschäftsführung aktuelle Themen rund um das Leben in der Einrichtung.

Unser Heimfürsprecher hat darüber hinaus ein eigenes Infobrett und ein eigenes Postfach im Zentrum  unserer Einrichtung, an welches man Fragen, Informationen, Beschwerden und alles was unsere Bewohner bewegt, richten kann.

Selbstverständlich stehen seine Mitglieder aber auch jederzeit persönlich für Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten jedes Mitgliedes ist für alle Bewohner gut sichtbar ebenfalls im Zentrum ausgehängt. Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch Kontakt zum Heimfürsprecher her. Kommen Sie gerne auf uns zu.



Bewohnerfürsprecher:

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