Freiwilliges soziales Jahr (kurz „FSJ“)
Das freiwillige soziale Jahr ist ein Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In unserer Einrichtung bieten wir das freiwillige soziale Jahr im Bereich der sozialen Betreuung an. Der/die FSJ' ler /-in unterstützt unsere Mitarbeiter dabei, interne Veranstaltungen durchzuführen und Feste vorzubereiten.
Weitere Aufgaben bestehen in der Unterstützung unserer Mitarbeiter während der Einzel-, und Gruppentherapien sowie in der Strukturierung des Tagesablaufes unserer Bewohner
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Bundesfreiwilligendienst (kurz „BFD“)
Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern offen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist dies mit 16 Jahren, in einigen Fällen auch schon mit 15 Jahren der Fall. Eine Altersgrenze nach oben existiert nicht, somit können auch Rentner und Pensionäre den BFD absolvieren.
Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel für 12 zusammenhängende Monate geleistet werden, die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate. In Ausnahmefällen ist ein BFD bis zu 24 Monaten zulässig. Wir bieten den BFD im Bereich der sozialen Betreuung in unserer stationären Pflegeeinrichtung an.
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