Sollten Sie selbst oder Ihr/e Angehörige/r einmal nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt vorübergehend nicht in der eigenen Häuslichkeit medizinisch-pflegerisch versorgt werden können, so haben Sie die Möglichkeit für eine Kurzzeitpflege zu uns zu kommen. Die Kurzzeitpflege ist daher ein Angebot, das besonders in Krisensituationen eine große Entlastung darstellt.

Leistungen der Kurzzeitpflege werden allerdings für längstens vier Wochen im Kalenderjahr von der Pflegekasse genehmigt. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.

Im Gegensatz zum Anspruch auf die sog. Urlaubs-, und Verhinderungspflege besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch unabhängig davon, wie lange der Pflegebedürftige bereits vorher betreut wurde.
Gerne sind wir Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen zur Kurzzeitpflege behilflich. Sie haben die Möglichkeit, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.


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