Allgemeinverfügung eines grundsätzlichen Besuchsverbots durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Liebe Angehörige,
die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Regierungen der Bundesländer umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 getroffen. Der Lebensalltag der Menschen in unserem Land ist davon weitreichend betroffen. Zu der besonders schutzwürdigen Gruppe von Menschen zählen die Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtungen. Aufgrund ihres Alters sowie zahlreicher Vorerkrankungen sind sie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt.
Die bisher für Schleswig-Holstein gültige Besuchseinschränkung wurde vom Landrat des Kreises Rendsburg – Eckernförde aufgrund der aktuellen Entwicklungen mit Wirkung zum 31.03.2020 in ein grundsätzliches Besuchs-, und Betretungsverbot geändert. Dieses hat Gültigkeit bis zum 19.04.2020. Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist eine Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Einen Link zum Erlass finden Sie HIER.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, indem Sie sich an das Besuchsverbot halten.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne telefonisch oder per Mailkontakt zur Verfügung.
Herzlichst
Ihre Grit Petzold
Einrichtungsleitung
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